- Joint Venture
- 1. Begriff: Spezifische Kooperationsform mit Kapitalbeteiligung. Es handelt sich dabei um eine rechtlich selbstständige gemeinsame Unternehmung zweier oder mehrere Partner. Sobald diese Partner oder das J.V. und die Partner aus unterschiedlichen Staaten stammen, handelt es sich um ein internationales J.V. Die Partnerunternehmen sind jeweils mit Kapital am J.V. beteiligt, tragen gemeinsam das finanzielle Risiko der Investition und nehmen Führungsfunktionen im gemeinsamen Unternehmen wahr. Die Kapitalbeteiligung der Partnerunternehmen kann unterschiedlich hoch sein; i.d.R. beeinflusst die Höhe der Kapitalbeteiligung das Ausmaß der Entscheidungsbefugnis der beteiligten Unternehmen im J.V.- 2. Formen: J.V. lassen sich anhand zahlreicher Kriterien unterscheiden. Diese beinhalten die Zahl der Kooperationspartner, den Kooperationsbereich (Beschränkung auf einen Bereich wie z.B. Produktions-J.V. vs. gesamtunternehmerisches J.V.), den Standort, den geographischen Kooperationsbereich, die Kapitalbeteiligung (gleiche vs. ungleiche Anteile der Partner) sowie den zeitlichen Horizont der Kooperation.- 3. Motive: Wesentliche Motive für eine J.V.-Gründung liegen v.a. in der Aufteilung des unternehmerischen Risikos auf zwei oder mehrere Partnerunternehmen und in der Nutzung der lokalen Marktkenntnis des Partnerunternehmens. Die Kombination der Stärken des eigenen Unternehmens mit den Stärken des Partnerunternehmens erlaubt die Realisierung von Synergieeffekten und Wettbewerbsvorteilen.- Vgl. auch ⇡ internationale Kooperation.
Lexikon der Economics. 2013.